Fördermaßnahmen bei Sanierungen durch Steinkühler in Leverkusen.

#FOERDERUNGEN

FÜR NAHEZU JEDE NEUBAU-, SANIERUNGS- ODER OPTIMIERUNGSMASSNAHME

Fördermaßnahmen sind vielfältig und nicht jeder Zuschuss und günstige Kredit passt perfekt zu jedem Bau- oder Sanierungsvorhaben für Heizung, Bad, Solar oder Smart Home. 

STAATLICHE UNTERSTÜTZUNG

Des Weiteren sind meist umfangreiche Antragsformulare nötig, in denen auch inhaltliche Informationen zum Bestand angegeben werden sollen. Für uns sind die Förderungen und Förderanträge täglich Brot. Sprechen Sie uns daher direkt an für eine barrierefreie Badsanierung, Heizungsoptimierung oder -umbau sowie für Photovoltaikanlagen oder Smart Home Lösungen.

Zwei Personen besprechen Fördermaßnahmen bei Sanierungen durch Steinkühler in Leverkusen.

WAS WIRD GEFÖRDERT?

Grundsätzlich liegt die Einsparung von Energie unserer Gesellschaft und damit auch dem Staat am Herzen. Daher werden verschiedenste Bereiche gefördert.

  • HEIZUNGSTECHNIK (Wärmepumpen, Biomassenheizung, Solarthermieanlagen, Brennstoffzellenheizung, H2-Ready Gasbrennwertheizung) in Bestandsgebäuden
  • HEIZUNGSTECHNIK (Errichtung und Umbau von Gebäudenetzen, Anschluss an ein Gebäude und/oder Wärmenetz)
  • HEIZUNGSOPTIMIERUNG (zur Effizienzsteigerung und/oder zur Emissionsminderung) in Bestandsgebäuden
  • ANLAGENTECHNIK (Lüftungstechnik, Smart Home) in Bestandsgebäuden
  • ANLAGEN ZUR STROMERZEUGUNG (Photovoltaik)
  • ALTERSGERECHTER UMBAU (barrierefreies Bad)
  • STEUERBONUS (für energetische Sanierung oder für Handwerksleistung)


Wechselnde Programme und Vorgaben machen es nicht leicht, das Passende für Ihr Projekt zu finden. Gleichzeitig sind eine rechtzeitige Beantragung und der Verwendungsnachweis zu beachten. Sprechen Sie uns an.

HEIZUNGSTECHNIK

WÄRMEPUMPEN

Was wird gefördert?

Einbau effizienter Klimageräte und Wärmepumpen für die Beheizung von Gebäuden oder Eigentumswohnungen

Wer wird gefördert?

Eigentümer, die ein min. 5 Jahre altes Gebäude in Deutschland modernisieren (keine Mieter/Pächter etc.)inkl. Umfeldmaßnahmen.

Wie wird gefördert?

Zuschuss bis max. 70 % plus Emissionsminderungszuschlag von 2.500 €. Förderfähige Kosten von min. 300 € bis max. 30.000 € für die erste WE, danach Staffelung der max. Kosten.

Wie ist die Laufzeit?

Die aktuelle Förderrichtlinie ist seit 1. Januar 2024 in Kraft (im Rahmen eines vorläufigen Haushalts) und endet am 31. Dezember 2030.

Wärmepumpe von Steinkühler in Leverkusen in einem Garten.
Pelletheizung möglich mit Steinkühler in Leverkusen

HEIZUNGSTECHNIK

BIOMASSENHEIZUNG

Was wird gefördert?

Einbau von Pellet-, Holz- und Hackschnitzelheizungen sowie wasserführender Pelletöfen inkl. Umfeldmaßnahmen.

Wer wird gefördert?

Eigentümer, die ein min. 5 Jahre altes Gebäude in Deutschland modernisieren (keine Mieter/Pächter etc.)inkl. Umfeldmaßnahmen.

Wie wird gefördert?

Zuschuss bis max. 70 %. Förderfähige Kosten von min. 300 € bis max. 30.000 € für die erste WE, danach Staffelung der max. Kosten.

Wie ist die Laufzeit?

Die aktuelle Förderrichtlinie ist seit 1. Januar 2024 in Kraft (im Rahmen eines vorläufigen Haushalts) und endet am 31. Dezember 2030.

HEIZUNGSTECHNIK

SOLARTHERMIEANLAGEN

Was wird gefördert?

Einbau oder Erweiterung der Solarthermie für Heizung und/oder Warmwasser inkl. Umfeldmaßnahmen.

Wer wird gefördert?

Eigentümer, die ein min. 5 Jahre altes Gebäude in Deutschland modernisieren (keine Mieter/Pächter etc.)inkl. Umfeldmaßnahmen.

Wie wird gefördert?

Zuschuss bis max. 70 %. Förderfähige Kosten von min. 300 € bis max. 30.000 € für die erste WE, danach Staffelung der max. Kosten.

Wie ist die Laufzeit?

Die aktuelle Förderrichtlinie ist seit 1. Januar 2024 in Kraft (im Rahmen eines vorläufigen Haushalts) und endet am 31. Dezember 2030.

Solarthermieanlage von Steinkühler in Leverkusen
Brennstoffzellenheizung von Steinkühler aus Leverkusen

HEIZUNGSTECHNIK

BRENNSTOFFZELLENHEIZUNG

Was wird gefördert?

Einbau einer hocheffizienten Brennstoffzellenheizung für grünen oder blauen Wasserstoff oder Biomethan inkl. Umfeldmaßnahmen.

Wer wird gefördert?

Eigentümer, die ein min. 5 Jahre altes Gebäude in Deutschland modernisieren (keine Mieter/Pächter etc.)inkl. Umfeldmaßnahmen.

Wie wird gefördert?

Zuschuss bis max. 70 %. Förderfähige Kosten von min. 300 € bis max. 30.000 € für die erste WE, danach Staffelung der max. Kosten.

Wie ist die Laufzeit?

Die aktuelle Förderrichtlinie ist seit 1. Januar 2024 in Kraft (im Rahmen eines vorläufigen Haushalts) und endet am 31. Dezember 2030.

HEIZUNGSTECHNIK

H2-READY-GASBRENNWERTHEIZUNG

Was wird gefördert?

Mehrausgaben der Wasserstofffähigkeit bei Einbau einer 100 % wasserstofffähigen (H2-Ready) Gasbrennwertheizung.

Wer wird gefördert?

Eigentümer, die ein min. 5 Jahre altes Gebäude in Deutschland modernisieren (keine Mieter/Pächter etc.)inkl. Umfeldmaßnahmen.

Wie wird gefördert?

Zuschuss bis max. 70 %. Förderfähige Kosten von min. 300 € bis max. 30.000 € für die erste WE, danach Staffelung der max. Kosten.

Wie ist die Laufzeit?

Die aktuelle Förderrichtlinie ist seit 1. Januar 2024 in Kraft (im Rahmen eines vorläufigen Haushalts) und endet am 31. Dezember 2030.

Gasbrennwertheizung von Steinkühler in Leverkusen
Mehrfamilienhaus

HEIZUNGSTECHNIK

ERRICHTUNG UND UMBAU VON GEBÄUDENETZEN, ANSCHLUSS AN EIN GEBÄUDE UND/ODER WÄRMENETZ

Was wird gefördert?

Errichtung, Erweiterung oder Umbau von Gebäudenetzen bzw. Anschluss an ein Gebäudenetz für 2 bis 16 Häuser (max. 100 Wohneinheiten) inkl. Umfeldmaßnahmen. Anschluss an ein Wärmenetz (Nah-/Fernwärme) für mehr als 16 Häuser oder 100 Wohneinheiten mit einer zentralen Wärmeerzeugung inkl. Umfeldmaßnahmen.

Wer wird gefördert?

Eigentümer, die ein min. 5 Jahre altes Gebäude in Deutschland modernisieren (keine Mieter/Pächter etc.)inkl. Umfeldmaßnahmen.

Wie wird gefördert?

Zuschuss bis max. 70 %. Förderfähige Kosten von min. 300 € bis max. 30.000 € für die erste WE, danach Staffelung der max. Kosten.

Wie ist die Laufzeit?

Die aktuelle Förderrichtlinie ist seit 1. Januar 2024 in Kraft (im Rahmen eines vorläufigen Haushalts) und endet am 31. Dezember 2030.

Fördermittelberatung durch Steinkühler aus Leverkusen

Fördermittelberatung

Sie haben eine Bestandsimmobilie und möchten sich über Förderungsmöglichkeiten informieren? Dann melden Sie sich bei uns. Wir beraten Sie gern.

HEIZUNGSOPTIMIERUNG

HEIZUNGSOPTIMIERUNG ZUR EFFIZIENZSTEIGERUNG

Was wird gefördert?

Optimierung einer min. 2 Jahre alten Heizungsanlage in einem Gebäude mit max. 5 Wohneinheiten.

Wer wird gefördert?

Alle, die ein mindestens 5 Jahre altes Gebäude in Deutschland modernisieren.

Wie wird gefördert?

15 % Zuschuss plus optional 5 % iSFP-Bonus bei Maßnahmen aus einem Sanierungsfahrplan. Förderfähige Kosten von min. 300 € bis max. 30.000 € (bzw. 60.000 € mit iSFP) pro WE und Kalenderjahr.

Wie ist die Laufzeit?

Die aktuelle Förderrichtlinie ist seit 1. Januar 2024 in Kraft (im Rahmen eines vorläufigen Haushalts) und endet am 31. Dezember 2030. Anpassungen sind jederzeit möglich.

Hiezungsanlage
Biomasse Heizung

HEIZUNGSOPTIMIERUNG

HEIZUNGSOPTIMIERUNG ZUR EMISSIONSMINDERUNG

Was wird gefördert?

Anlagen zur Reduzierung der Staubemission von mind. 2 Jahre alten Biomasseheizungen (nicht für Einzelraumfeuerung).

Wer wird gefördert?

Alle, die ein mindestens 5 Jahre altes Gebäude in Deutschland modernisieren.

Wie wird gefördert?

50 % Zuschuss. Förderfähige Kosten von min. 300 € bis max. 30.000 € pro WE und Kalenderjahr.

Wie ist die Laufzeit?

Die aktuelle Förderrichtlinie ist seit 1. Januar 2024 in Kraft (im Rahmen eines vorläufigen Haushalts) und endet am 31. Dezember 2030. Anpassungen sind jederzeit möglich.

ANLAGENTECHNIK (LÜFTUNGSTECHNIK, SMART HOME)

Was wird gefördert?

Einbau, Optimierung oder Tausch von Lüftungsanlagen, die vor Feuchte schützen und Energie einsparen (Lüftungstechnik). Einbau digitaler Systeme, die den Betrieb, den Verbrauch oder die Netzdienlichkeit der eigenen Anlage optimieren (Smart Home).

Wer wird gefördert?

Alle, die ein mindestens 5 Jahre altes Gebäude in Deutschland modernisieren.

Wie wird gefördert?

15 % Zuschuss plus optional 5 % iSFP-Bonus bei Maßnahmen aus einem Sanierungsfahrplan. Förderfähige Kosten von min. 300 € bis max. 30.000 € (bzw. 60.000 € mit iSFP) pro WE und Kalenderjahr.

Wie ist die Laufzeit?

Die aktuelle Förderrichtlinie ist seit 1. Januar 2024 in Kraft (im Rahmen eines vorläufigen Haushalts) und endet am 31. Dezember 2030. Anpassungen sind jederzeit möglich.

ANLAGEN ZUR STROMERZEUGUNG

PHOTOVOLTAIK

Was wird gefördert?

Stromerzeuger mit erneuerbaren Energien, Speicher und Markt-Digitalisierung.

Wer wird gefördert?

Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, die im In- und Ausland investieren.

Wie wird gefördert?

Kredit von bis zu 150 Mio. € pro Vorhaben, zu 100 % abrufbar in max. 12 Monaten (Bereitstellungsprovision nach 6 Monaten).

Wie ist die Laufzeit?

Keine Angaben. Anpassungen der Darlehens-Konditionen finden regelmäßig statt.

Vater zeigt seinem Kind die neue Photovoltaikanlage von Steinkühler in Leverkusen.
Sitzdusche (barrierefrei) von Steinkühler aus Leverkusen

ALTERSGERECHTER UMBAU

BARRIEREFREIES BAD

Was wird gefördert?

Maßnahmen in Häusern oder Wohnungen, die Barrieren abbauen und den Wohnkomfort steigern.

Wer wird gefördert?

Alle, die Maßnahmen an Wohngebäuden durchführen (KfW 455-B nur Privatpersonen).

Wie wird gefördert?

Kredit (KfW 159) oder Zuschuss von 10 % für Einzelmaßnahmen / 12,5 % für Standard altersgerechtes Haus (KfW 455-B).

Wie ist die Laufzeit?

KfW 159: Keine Angaben. Anpassungen der Darlehens-Konditionen finden regelmäßig statt. KfW 455-B: Das Zuschussprogramm wurde am 20.02.2024 wieder gestartet.

STEUERBONUS FÜR ENERGETISCHE SANIERUNG UND/ODER HANDWERKSLEISTUNGEN

ENERGETISCHE SANIERUNG

Was wird gefördert?

Energetische Sanierungsmaßnahmen an Gebäudehülle, Heiz- oder Anlagentechnik eines min. 10 Jahre alten Hauses in der EU oder im europäischen Wirtschaftsraum.

Wer wird gefördert?

Eigentümer, die ihre Immobilie für eigene Wohnzwecke energetisch modernisieren.

Wie wird gefördert?

Steuerliche Vergünstigung in Höhe von max. 40.000 € (20 % Förderung von Kosten in Höhe von max. 200.000 €), verteilt über drei Jahre, davon 7 % im Abschlussjahr, 7 % im folgenden und 6 % im dritten Jahr.

Wie ist die Laufzeit?

Zum 01.01.2020 trat § 35c EStG in Kraft. Betroffen sind energetische Sanierungsmaßnahmen, deren Durchführung nach dem 31.12.2019 begonnen wurde und vor dem 01.01.2030 abgeschlossen sind.

HANDWERKSLEISTUNGEN

Was wird gefördert?

Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen an Immobilien im europäischen Wirtschaftsraum.

Wer wird gefördert?

Eigentümer und Mieter von selbst genutzten Wohnungen und Häusern.

Wie wird gefördert?

Steuerliche Vergünstigung in Höhe von 20 % der Handwerkerlohnkosten, max. 6.000 € Kosten bzw. 1.200 € Vergünstigung pro Haushalt und Steuerjahr.

Wie ist die Laufzeit?

Keine Angaben.