#Sicherheit
GESETZLICH VORGESCHRIEBENE GASPRÜFUNG
Alle zwei Jahre müssen flüssiggasbetriebene Anlagen überprüft werden. Hier ist die private von der gewerblichen Nutzung zu unterscheiden.
Ruhig schlafen
Neben der 24-monatlichen Prüfung, die wir als Fachbetrieb gerne für Sie durchführen, gibt es vorschriftsmäßig Austausch-Pflichten für Gasregler und Gasschläuche; im gewerblichen Bereich auch für die Schlauchbruchsicherungen. Im gewerblichen Bereich ist außerdem ein gewerblicher Sicherheitsdruckregler vorgeschrieben.
Was muss geprüft werden?
Als Fachbetrieb prüfen wir für Sie die gewerblich genutzen, flüssiggasbetriebenen Installationen.
- Heizpilze
- Gasbeheizte Arbeitscontainer
- Bau-Gasheizer
- Gas-Gewächshausheizer
- Gas-Frostwächter
- Katalyt-Heizer
- Gasbacköfen und Gasherde
- Gaskühlschränke
- Gasboiler